Liebe Mitglieder und Unterstützer der Ickinger Initiative,
liebe Leser,
die jeweils mit ganz knapper Mehrheit des Bauauschusses und des Gemeinderates beschlossene Vergrößerung des Supermarktes an der B 11 mit doppelstöckigem Parkdeck führt auch bei Ihnen, den Ickinger Wählern, zu heftigen Debatten und kontroversen Meinungen. 
Wir bieten Ihnen an dieser Stelle zwei Möglichkeiten:
(1) Wenn Sie in der örtlichen Presse das Projekt verfolgt haben, für sich zu dem Ergebnis gekommen sind, dass Sie gegen diese Planung sind, und sich jetzt fragen: Was kann ich als Bürger dagegen tun?
Dann raten wir Ihnen, ins Rathaus zu gehen, wo bis zum 10. April die Pläne zur Vergrößerung des Supermarktes ausliegen. Sie können dort aufschreiben und unterschreiben, warum Sie diese Planung ablehnen. Dies ist ein ausdrückliches Recht der Bürger nach dem Baugesetzbuch, das Sie in Anspruch nehmen sollten.

(2) Wenn Sie bisher keine Zeit hatten, sich mit der Sache zu beschäftigen, oder zu Ihrer Urteilsbildung noch einmal genau wissen wollen, worum sich der Konflikt dreht, dann möchte die folgende Zusammenfassung zu Ihrer Information dienen:
Im vergangenen Jahr hat das Haus, in dem sich der Nettoladen zur Miete befindet, den Eigentümer gewechselt. Netto hat einen Mietvertrag, der bis zum 19. Mai 2012 befristet ist. Netto kann zu diesem Termin kündigen, dann gibt es ab Mitte November 2012 den Nettoladen nicht mehr. Netto kann den Kündigungstermin auch verstreichen lassen – dann verlängert sich der Pachtvertrag automatisch um fünf Jahre, und alles bleibt so wie bisher. Niemand weiß heute mit Sicherheit, ob Netto kündigt oder nicht.
Die Erwerber – im folgenden Investoren genannt – wollten schon im vergangenen Jahr vorbauen und beantragten bei der Gemeinde eine Erweiterung der Verkaufsfläche von derzeit 360 qm auf 500 qm, um ihre Marktchancen für eine Neuvermietung zu verbessern. Dem hat der Gemeinderat zugestimmt. Er ging davon aus, dass diese Vergrößerung der Verkaufsfläche baurechtlich durch eine Befreiung von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans Nr. 29 möglich wäre und sich die Parksituation nicht verändern würde.
Das Landratsamt machte aber einen Strich durch diese Rechnung und verlangte eine Änderung des Bebauungsplans statt einer Befreiung durch die Gemeinde. Diese Lage nutzten die Investoren und beantragten nun eine Verkaufsfläche von 620 qm – wenn der Bebauungsplan schon geändert werden muss, dann will man gleich höher einsteigen. Die ebenerdige Erweiterung des Ladengeschäfts nach Norden ( um 11 m), nach Osten (um 5 bis 6 m) und nach Süden (um 4 m) hat zur Folge, dass die Parkplätze nicht mehr ausreichen und deshalb ein zweistöckiges Parkdeck geplant wird. Das Oberdeck soll von der Zufahrt zur S- Bahn her erschlossen werden. Eine innere Verbindung der beiden Parkflächen ist mangels Platz nicht vorgesehen.
Bürgermeisterin Menrad und die sie tragende Gruppierung UBI (Mock, Angelika Ertl, Dr. Kinkeldey, Röderstein, Burlein) sowie Frech (CSU), wechselnd Dr. Preuß (CSU), sind bereit, für die mögliche Fortführung eines Supermarktes alle Planungswünsche des Investors zu erfüllen ( Bürgermeisterin Menrad: "Dafür nehme ich auch das Parkdeck inkauf").
Nachdem die Bebauungsplanänderung zugunsten des Investors im Gemeinderat am 23. Januar 2012 mit 9 zu 7 Stimmen beschlossen und damit das Änderungsverfahren in Gang gesetzt wurde, haben zehn Gemeinderäte aus allen Gruppierungen außer der UBI einen Antrag zur folgenden Gemeinderatssitzung am 5. März 2012 gestellt mit dem Ziel, das Änderungsverfahren anzuhalten und stattdessen eine Denkpause einzulegen, da vor dem 19. Mai keine Notwendigkeit zu weitreichenden Entscheidungen besteht. Inzwischen sollten alternative Lösungen geprüft werden, zu denen Gemeinderätin Huß, Architektin, anregende Vorschläge vorlegte.
Antragsteller: Huß, Straube (Grüne), Nipperdey, Dr. Vogel (Ickinger Initiative), Matthias Ertl, Schlickenrieder, Dr. Schweiger (PWG), Kahlert, Dr. Preuß (CSU) und Höflich-Häberlein (SPD).
Der Antrag , das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans anzuhalten, wurde mit 7 zu 7 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten Huß, Straube, Nipperdey, Dr. Vogel, Dr. Schweiger, Kahlert und Häberlein. Gegen den Antrag stimmten BGM Menrad, 2. BGM Frech, Mock, Angelika Ertl, Röderstein, Burlein, Dr. Preuß. Abwesend waren Dr. Kinkeldey, Matthias Ertl und Schlickenrieder.
Aus welchen Gründen lehnen die Antragsteller aus allen politischen Gruppierungen im Gemeinderat (außer der UBI) die beantragte Ladenvergrößerung ab?
Eine solche Massierung von Baurecht ist in Icking einmalig und widerspricht ganz und gar den Grundsätzen der Ortsplanung. Während die Investoren durch Wertsteigerung davon profitieren, wird das Ortsbild irreparabel beschädigt. Die derzeitige Anstrengung der Gemeinde, die B 11 und ihr Umfeld – für teures Geld – besser zu gestalten, wird durch diesen Bau praktisch zunichte gemacht.
Zwar soll das massive Baurecht nur diesem einen Grundstück zugute kommen, aber die Gefahr des Bezugsfalles besteht. Längerfristig könnten Eigentümer von Nachbargrundstücken auf Gleichbehandlung plädieren und ein entsprechend großes Baurecht erstreiten.
Bürgermeisterin Menrad und die UBI klammern sich an diese Planung in der Hoffnung, daß so auf Dauer ein Lebensmittelladen in dem Gebäude festgeschrieben werden kann. In der Tat darf die Gemeinde eine solche Festsetzung treffen und den Eigentümer zu binden versuchen. Wenn aber kein Lebensmittelladen kommt, oder ein solcher wieder auszieht und kein neuer einzieht, behält der Eigentümer das zugestandene Baurecht. Das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, auch wenn der Laden anders genutzt wird.
Die Antragsteller sind der Meinung, daß die Gemeinde jetzt Planungsvorstellungen für die B 11 entwickeln muß, insbesondere, wie das gemeindeeigene Grundstück südlich des Feuerwehrhauses genutzt werden soll. Frau Huß hat dafür Vorschläge als Denkanstoß vorgelegt.

Ein weiterer Vorschlag könnte das Parkproblem für den Supermarkt besser lösen, wird aber von den Investoren abgelehnt.


Die Antragsteller sind überzeugt, daß es Alternativen gibt zu der jetzigen Planung, auch für einen möglichen Lebensmittelladen in der Ortsmitte an der B 11, falls der jetzige schließen sollte. Sie wenden sich gegen Panikstimmung, denn Panik ist ein schlechter Ratgeber.
Fazit: Legen Sie Einspruch ein gegen die ausliegende Planung, fordern Sie Ihre Nachbarn und Freunde dazu auf, bis zum 10. April dasselbe zu tun. Nur ein überzeugendes Votum der Ickinger Bürger führt zu neuer Diskussion und einer besseren Lösung für uns alle.